ZWEIGNIEDERLASSUNG IN DER SCHWEIZ
Die Schweiz ist durch ihre Neutralität, die politische Stabilität und die soliden wirtschaftlichen und steuertechnischen Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen äusserst attraktiv.
Eine Zweigniederlassung kann auf Wunsch mit einem bestehenden und nachweisbaren, eingetragenen Hauptsitz die Tätigkeit aufnehmen, ohne eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen.
Je nach Branche sind verschiedene Bewilligungen nötig. Auch eine Begleitung durch eine Treuhandgesellschaft ist empfehlenswert und eine gute Investition.